Sozialpädagogische Hilfe für psychisch kranke Eltern und ihre Kinder – SOPHEK:

Um auf die speziellen Bedürfnisse von Familien mit einem oder zwei psychisch kranken Elternteilen eingehen zu können, bietet unser Träger in Zusammenarbeit mit dem Gesundheitsamt das besondere Konzept der SOPHEK an.

Diese Familien benötigen stabile Helferbeziehungen, Verständnis für ihre Situation, Klarheit und Einfühlungsvermögen. Dafür ist ein flexibles Hilfeangebot notwendig. Das heißt, in kritischen Zeiten wird der Hilfebedarf unbürokratisch angehoben und umgekehrt in stabilen Zeiten auf ein Mindestmaß reduziert. Optional kann für Krisenzeiten eine Rufbereitschaft dazu gebucht werden. Grundgedanke ist die Hilfe aus einer Hand. Zum Team gehören ein Fallmanager und ein weiterer Sozialpädagoge (Co-Arbeit). Oberste Priorität besteht darin, ein Leben der Kinder bei den eigenen Eltern vor jeder Fremdunterbringung zu gewährleisten.

Die Hilfe kann entweder im Jugendamt oder im Sozialpsychiatrischen Dienst im Gesundheitsamt (https://www.osl-online.de/verwaltung/einheiten/4072/gesundheitsamt-sozialpsychiatrischer-dienst-und-suchtberatung.html) beantragt werden.

Die Finanzierung der SOPHEK erfolgt über §27 SGB VIII, §53 und §54 SGB XII (Eingliederungshilfe). Die Hilfe sollte unbefristet genehmigt werden.

 Unsere Ziele:

  • Verbleib der Kinder im elterlichen Haushalt
  • Stärkung der elterlichen Eigenverantwortlichkeit
  • Vorbereitung auf Krisen (Notfallplan) und deren Bewältigung
  • Entwicklung eines Krankheitsverständnisses
  • Erarbeitung von Strategien zur Krisenvermeidung und –bewältigung
  • Schutz vor krankhafter Verhaltensübernahme und Parentifizierung der Kinder
  • Einbindung in soziale Kontakte

 Voraussetzungen für die Aufnahme:

  • Vorliegen einer psychiatrischen Diagnose oder eine laufende psychiatrische Diagnostik
  • Genehmigung von Eingliederungshilfe
  • keine akute Selbst- oder Fremdgefährdung
  • keine akute Kindeswohlgefährdung